VERSICHERUNGSMARKT

VERSICHERUNGSMARKT is open !
Menü

Lexikon - Mietverlust

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Mietverlust

Eigentümern von gewerblich genutzten und vermieteten Gebäuden kann Mietverlust entstehen, wenn Räume nach einem Sachschaden vorläufig nicht mehr vermietet werden können. Der enstandene Mietverlust oder Nutzungsausfall kann mit einer Versicherung abgedeckt werden z.B. in der Wohngebäude- bzw. Betriebsgebäudeversicherung.



siehe: Wohngebäudeversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Mietnomaden

Mietnomaden

© Versicherungsbote.de

Kontakt
GRUNDSTÜCKS- UND VERSICHERUNGSMARKT
Münzteichweg 5
01217 Dresden
mehr...
not visible