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Lexikon - Diebstahl von Rollatoren (Gehhilfen)

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Diebstahl von Rollatoren (Gehhilfen)

Der Diebstahl von Rollatoren und Gehhilfen ist ein versicherbares Risiko im Rahmen der Hausratversicherung. Ist die Leistung vereinbart, besteht Schutz für Schäden durch Diebstahl:

  • aus Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, die gemeinsam mit anderen Hausbewohnern genutzt werden und nicht für die Allgemeinheit frei zugänglich sind (Gemeinschaftsräume wie Flure, Keller, Waschräume)
  • außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, etwa den zum Haus gehörigen Garten

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